Schon im Krankenhaus werden die notwendigen Hilfsmittel, die der Betroffene nach der Entlassung aus dem Krankenhaus für sein späteres Leben braucht, verordnet und bei den zuständigen Krankenkassen beantragt. Bevor diese Hilfsmittel bei den Krankenkassen beantragt werden, hat der Betroffene im Krankenhaus die Möglichkeit, den Umgang mit diesen Hilfsmitteln zu erlernen. Zu diesen Hilfsmitteln gehört natürlich auch als zukünftiges Fortbewegungsmittel der Rollstuhl. Ob der Rollstuhl am Ende elektrisch oder mechanisch sein wird, ist vom Behinderungsgrat abhängig.
Mögliche Hilfsmittel können sein
- Rollstuhl elektrisch/mechanisch
- Duschrollstuhl
- elektrisch höhenverstellbares Pflegebett
- elektrischer Hebekran
- Arm- und Beintrainer
- Stehbrett
- Stehtisch
- Rollator
- Essbesteck
- Trinkhilfe
- Schreibhilfe
- Tipphilfe für Computer, sprachgesteuerte Umweltsteuerung / Fernbedienung