Jeder kann auch im nachhinein notwendige Hilfsmittel selbst beantragen. Dazu muss der jenige seiner zuständigen Krankenkasse ein Schreiben zukommen lassen, in dem man die Notwendigkeit genau schildert. Wichtig ist, dass die Notwendigkeit so genau wie möglich geschildert wird, damit die Sacharbeiter ein genaues Bild davon bekommen und es nicht zu ständigen Rückfragen oder Ablehnung kommt. Gleichzeitig wird dazu eine Hilfsmittelverordnung vom Hausarzt benötigt. Die Krankenkasse wird dann die entsprechenden Schritte einleiten und wenn notwendig zur Prüfung den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bei Ihnen zuhause vorbeischicken.
Stromkostenzuschuss für elektrischen Rollstuhl
Jeder Besitzer eines elektrischen Rollstuhls, kann bei seiner Pflegekasse einen Stromkostenzuschuss beantragen. Dazu muss man seiner Krankenkasse ein formloses Schreiben zuschicken, in dem man die elektrischen Daten des Aufladegerätes angibt und wie oft und wie lange man seinen Rollstuhl im Monat aufladen muss. Aus diesen Daten wird dann der Stromkostenzuschuss ermittelt.
Bezahlung von Pflegemittel
Wenn man unter Inkontinents leidet, braucht man sogenannte saugfähige Bettunterlagen. Diese Bettunterlagen muss man aber nicht selber bezahlen. Die Pflegekasse eines jeden stellt dafür einen maximalen Betrag von 40 Euro bereit. Diese 40 Euro muss jeder erst einmal selbst im Sanitätshaus oder bei der Santätsschwester bezahlen und bekommt dafür eine Quittung. Diese Quittung schickt man dann der Pflegekasse zu und bekommt danach den Betrag wieder auf sein Konto gutgeschrieben.